"Für jedes Problem gibt es eine gute Lösung"
Gemeinsam. Individuell. Kompetent.“Eine Anwaltskanzlei ist immer so gut wie ihre Anwälte und wie die Synergien, die diese schaffen können.”
Recht. Spezialisiert.
Zusätzlich zum allgemeinen Teil des Arbeitsrechts haben wir uns durch unsere Expertise und langjährige Mandate im Bereich der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes spezialisiert.
Spezialisten für Zusatzversorgung
Wir betreuen und beraten Mandanten insbesondere bei Sachverhalten mit der VBL und mit Zusatzversorgungskassen. Gerade bei Übernahmen von anderen Unternehmen, die eine Beteiligung bei einer Zusatzversorgungskasse oder der VBL haben. In diesem Bereich führen wir etliche Prozesse zum Gegenwert und Sanierungsgeld – auch mit Kartellrechtsbezug – vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und über einen kooperierenden BGH-Anwalt auch vor dem BGH.
Daher können wir Sie besonders unterstützen bei folgenden Problemkreisen:
- Finanzieller Ausgleich/Gegenwert bei Ausscheiden aus einer Zusatzversorgungskasse/VBL
- Finanzieller Ausgleich/Gegenwert bei Betriebsübergängen oder Ausgliederung von Betriebsteilen/Mitarbeiter mit Beteiligung bei einer Zusatzversorgungskasse/VBL
- Überprüfung und Berechnung der Gegenwertgutachten durch Versicherungsmathematiker/Aktuare
- Fragen zum Sanierungsgeld bzw. Zurückfordern von Sanierungsgeld
- Übernahmeproblematiken bei Privatisierungsverfahren
Wir vertraten insbesondere die gerichtlichen Pilotverfahren zur Rechtswidrigkeit der Gegenwertforderungen der VBL bei Austritt eines beteiligten Arbeitgebers sowie zur Rechtswidrigkeit der Sanierungsgeldforderungen der VBL.
Gerichtsverfahren
Mandanten
Jahre Erfahrung
Recht. Kooperativ.
Die Beratung unserer Mandanten endet nicht an den Grenzen der juristischen Disziplinen. Mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Beratungsleistungen, die weit über das Kerngeschäft hinaus reichen. Das effiziente Netzwerk basiert auf Steuerberatern, Notaren, Banken, Versicherungsunternehmen, versicherungsmathematischen Gutachtern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Aktuaren. Vernetztes Know-how, das den Rücken freihält und den Vorsprung sichert.
Recht. Überzeugend.
Wir wissen: Für jedes Problem gibt es eine gute Lösung. Und nur diese streben wir an. Dazu schöpfen wir zum einen alle Gestaltungspotenziale aus, die unsere Rechtsordnung bietet. Und orientieren uns dabei zum anderen am wirtschaftlichen Erfolg für unseren Mandanten. Unsere kreative Gestaltungs- und Lösungskompetenz setzen wir darüber hinaus gezielt dazu ein, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Tätigkeit als Prozessanwälte ist folglich nur das letzte Mittel für uns. So bekommen unsere Mandanten das Beste: Eine fundierte Beratung und eine optimale Abwicklung. Beste Voraussetzung für eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit.
Leistungen
Betriebliche Altersversorgung
- Analyse bestehender Versorgungsregelungen
- Gestaltung neuer Versorgungslösungen (Arbeitsrecht, Konzeption, Finanzierung)
- Gestaltung der Versorgung für Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände
- Auswahl von externen Versorgungsträgern, auch im Rahmen von vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahren
- Verhandlungen mit externen Versorgungsträgern bis zum Vertragsabschluss
- Beamtenversorgungsrecht
BAV bei M&A
- Analyse bestehender Versorgungsregelungen einschließlich der Berechnungen möglicher Kosten (z. B. Zusatzversorgung über die VBL)
- Gestaltung und Berechnung neuer Versorgungslösungen (Arbeitsrecht, Konzeption)
- Neugestaltung des Arbeitsrechts bei Betriebsübergängen und Umwandlungen
- Gestaltung der grundlegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag)
- Nachfolgende Prozessführung
Zusatzversorgung
- Zusatzversorgungsrecht für Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)
- Verhandlungen mit Zusatzversorgungskassen/VBL
- Beratung bei Beendigung der Mitgliedschaft bei einer Zusatzversorgungskasse/VBL
- Gegenwertgutachten
- Sanierungsgeld
- Übernahme und Ausgliederung von Gesellschaft mit ZVK-Beteiligung
- Prozessführung in allen Bereichen der Zusatzversorgung
Arbeitsrecht
- Verhandlung von Tarifverträgen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Gestaltung aller Fragen des individuellen Arbeitsrechts
- Begleitung der arbeitsrechtlichen Fragen bei Betriebsübergängen
- Risikoanalysen bestehender Regelungen in Unternehmen
- Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag/Vorstandsvertrag)
- Aufhebungsvertrag, Abfindungsverhandlung, Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnisse
- Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
- Kündigungsverfahren
- Bonus, variable Vergütung
Prozessführung
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist unvermeidlich? Dann vertreten wir Sie bundesweit vor allen Gerichten
Beratung
- Führen und Begleiten von Verhandlungen zwischen den Betriebs- und Sozialparteien; Einigungsstellenverfahren (Vorsitz, Beisitz, Parteivertretung)
- Entwicklung und Verhandlung von Firmentarifverträgen
- Compensation & Benefits
- Prozessmanagement und Due Diligence
Kooperationen
Team
Willkommen in unserer Kanzlei. Wir begleiten Sie gerne.
Persönlich, kompetent und für Sie auf Arbeitsrecht spezialisiert.
Als renommierte Kanzlei ist Pühler Rechtsanwälte, Anwälte für Arbeitsrecht, in Köln und München ansässig. Fachkompetenz, operative Qualität, strategische Ausrichtung und konsequente Mandantenorientierung zeichnen uns aus.
Wir beraten deutschlandweit
- Daxnotierte und internationale Unternehmen
- Mittelstand
- Startups und Einzelunternehmer
- Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte
- Selbständige und freiberuflich Tätige
- Betriebsräte und Personalräte
- Arbeitnehmer
Unsere Büros in Köln und München werden zuverlässig und fachspezifisch von unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen unterstützt.

Dr. Karl-Peter Pühler
Rechtsanwalt und Partner
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Rechtsanwalt seit 2000
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre in Würzburg verantwortliche Tätigkeiten beim Freistaat Bayern im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Gründung der Kanzlei im Jahre 2000 mit dem Schwerpunkt der betrieblichen Altersversorgung.
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Betriebliche Altersversorgung
• Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern bei Restrukturierungsprozessen/Privatisierungsprozesse
• umfassende Kompetenz im Zusatzversorgungsrecht des öffentlichen Dienstes
• Beratung von Unternehmen und leitenden Arbeitnehmern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
• Ausschreibungen
Veröffentlichungen:
- Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen
- Hier Liste. Insbes. Bücher/Kommentare

Dr. Mirona Pühler
Rechtsanwältin und Partner
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Rechtsanwältin seit 2006
Nach dem Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften in München Promotion an der Universität Regensburg und Beginn der beruflichen Laufbahn als Anwältin bei der Kanzlei Buse Heberer Fromm. Wechsel zu Pühler Rechtsanwälte in 2014.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Beratung von Unternehmen und leitenden Arbeitnehmern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
- Schwerpunkt im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände
- Zusatzversorgungsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, insbesondere Austritt und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgeld.
Veröffentlichungen
Autorin in Personal-Lexikon, Teil des beck-personal-portal¶

Anika Madani
Rechtsfachwirtin
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Frau Anika Marcia Madani, gepr. Rechtsfachwirtin, verstärkt unsere Anwaltskanzlei seit 2008.

Jessica Witzke
Rechtsfachwirtin
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Frau Jessica Witzke, gepr. Rechtsfachwirtin, verstärkt unsere Anwaltskanzlei seit 2010
Sprechen Sie uns an
Pühler Rechtsanwälte PartG mbB
Sürther Straße 4
50996 Köln
Telefon: +49 (0) 221 5000 56 70
Telefax: +49 (0) 221 5000 56 78
E-Mail: koeln@anwaelte-ArbR.de
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Neues zu Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Neues zu Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag BAG 8. Senat, Urteil vom 26.11.2020 – 8 AZR 58/20 Das BAG distanziert sich explizit von seiner früheren Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung pauschaler Ausschlussfristen und vertritt nunmehr die Auffassung, dass in...
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Achtung: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ist ab 2022 verpflichtend! Auch für Bestandsverträge! Ab dem 01.01.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, zu allen Entgeltumwandlungen einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, auch für Bestandsverträge. Bislang...
Kürzung einer Pensionskassenrente
Kürzung einer Pensionskassenrente Eintrittspflicht des PSVaG (BAG Urteil vom 21.07.2020, AZ: 3 AZR 142/16) Das BAG hat in seinem Urteil vom 21.07.2020 klargestellt, unter welchen Bedingungen der PSVaG auch bei einer Pensionskassenversorgung für Sicherungsfälle vor dem...
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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Krankenhauses bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts in Zeiten der Corona-Pandemie (LAG Köln v. 22.01.2021, AZ: 9 TaBV 58/20 Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus und hat im Rahmen der Corona-Pandemie ohne...
Auswirkungen der Corona-Krise auf die BAV
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Betriebliche Altersvorsorge Die COVID-19-Pandemie betrifft mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche und hat damit auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. KurzarbeitAufgrund der aktuellen...
Hinterbliebenenversorgung
Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf eine namentlich benannte Person Beschluss vom 18.02.2020, AZ:; 3 AZN 954/19 Das BAG hat festgestellt, dass die Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf die Ehefrau, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusage...